AGB




§ 1 Geltungsbereich

Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich. Von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Bestellung ist ein bindendes Angebot. Bestellungen können schriftlich, telefonisch oder per Telefax abgegeben werden. Die Vision GmbH kann dieses Angebot nach Ihrer Wahl innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung annehmen oder dadurch, dass dem Besteller innerhalb dieser Frist die bestellte Ware zugesandt wird.

§ 3 Preise und Zahlung

Warenverzeichnis und Preisliste aus den Vision GmbH Katalogen sind freibleibend. Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Konditionen und Preislisten. Die Katalogpreise sind Netto-Preise. Preisangaben gelten zzgl. der zum Zeitpunkt der Lieferung geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

Die Rechnung wird zum Tag der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Die Rechnung der Vision GmbH ist innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht eine andere Zahlungsfrist vereinbart ist. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Vision GmbH berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu fordern. Kann die Vision GmbH einen weiteren Verzugsschaden nachweisen, so ist sie berechtigt, diesen geltend zu machen. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist die Vision GmbH zu keiner weiteren Lieferung verpflichtet bzw. kann Vorauskasse verlangen.

Die Vision GmbH behält sich das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als 4 Monaten die Preise entsprechend den eingetretenen Kostensteigerungen aufgrund von Tarifvertägen oder Materialpreissteigerungen zu erhöhen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, so hat der Besteller ein Kündigungsrecht.

Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Vision GmbH anerkannt sind.

Gutschriften werden bei Monatskunden automatisch verrechnet. In allen Fällen werden die Gutschriftbeträge mit der nächsten Rechnung verrechnet oder zurück überwiesen.

§ 4 Lieferung und Lieferzeiten

Die Lieferung der Ware erfolgt vom Sitz der Vision GmbH. Teillieferungen können erbracht und berechnet werden. Transportschäden sind binnen 24 Stunden bei der Vision GmbH zu melden.

Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen, behördlichen Maßnahmen sowie solchen in unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Liefer- und Abnahmefrist für die Dauer der Behinderung angemessen verlängert. Schadensersatzansprüche sind in den vorgenannten Fällen ausgeschlossen.

Gerät die Vision GmbH mit der Lieferung in Verzug, so ist ihre Ersatzpflicht für Lieferverzögerungen im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des entstandenen Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn die Lieferverzögerung auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus.

§ 5 Gewährleistung

Offensichtliche Mängel müssen der Vision GmbH unverzüglich nach Zugang der Lieferung gemeldet werden. Nach begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung ausgeschlossen. Handelsübliche oder geringe, technische nicht vermeidbare Abweichungen berechtigen nicht zu Beanstandungen.

Liegt ein von der Vision GmbH zu vertretender Mangel vor, so ist sie nach ihrer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Falle der Beseitigung des Mangels ist die Vision verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport, Wege, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache zu einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde.

Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist die Vision GmbH zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus, aus Gründen, die die Vision GmbH nicht zu vertreten hat, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.

Darüber hinausgehende Ansprüche des Bestellers, insbesondere Schadensersatzansprüche, einschließlich entgangenen Gewinnes oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Bestellers, sind ausgeschlossen.

Vorstehende Haftungseinschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder eine für den Vertrag wesentliche Pflicht (Kardinalpflicht) verletzt worden ist.

Wird eine Kardinalpflicht fahrlässig verletzt, so ist die Haftung der Vision GmbH auf den voraussehbaren Schaden begrenzt.

§ 6 Eigentumsvorbehalt

Die Vision GmbH behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers ist die Vision GmbH berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme sowie der Pfändung der Vorbehaltssache liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Besteller die Vision GmbH unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Eine Verarbeitung, Umbildung oder Weiterverkauf der Kaufsache wird durch den Besteller stets für die Vision GmbH vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen der Vision GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.

Wird der Kaufgegenstand mit anderen der Vision GmbH nicht gehörenden Gegenständen gemischt, so erwirbt sie das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu der anderen vermischten Sache im Zeitpunkt der Vermischung. Ist die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen, so hat der Besteller der Vision GmbH anteilmäßig mit Eigentum zu übertragen. Die Vision GmbH verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der Wert ihrer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20% übersteigt.

§ 7 Erfüllungsort

Erfüllungsort aller Leistungen ist bei Lieferung ab Werk das Lieferantenwerk, bei den übrigen Lieferungen das Lager.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Hannover.

§ 9 Auslandsgeschäfte

Sämtliche Geschäfte einschließlich Scheck- und Wechselgeschäfte unterliegen ausschließlich Deutschem Recht. Die Regelungen der UN-Verjährungskonvention und des UN-Kaufrechtes sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Auslieferung kann die Vision GmbH Vorauskasse oder Akkreditiv fordern. Frachtkosten werden zu Selbstkosten in Rechnung gestellt.

§ 10 Datenschutz

Alle persönlichen Daten werden von uns ausschließlich zur Erfüllung und Abwicklung aller mit der Geschäftsbeziehung in Zusammenhang stehenden Vorgänge genutzt. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur innerhalb der Abwicklung des Versandvorgangs und des Zahlungsvorgangs. Eine weitergehende Weitergabe an Dritte erfolgt nicht.

Eine Speicherung ihrer Daten in elektronischer oder schriftlicher wird so lange vorgehalten, wie es die Aufbewahrungsfristen des Gesetzgebers fordern. Danach werden sie unwiederbringlich gelöscht bzw. vernichtet.